ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Stand: 13.02.2010

Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen werden vom Auftraggeber bei Auftragsbestätigung anerkannt:

1. Der Auftraggeber sowie der Auftragnehmer müssen sich an den Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen unter Berücksichtigung der EG-VO Nr. 3820/85 (Fahrpersonalgesetz), in der jeweils gültigen Fassung, halten. Beginn und Ende der Arbeitszeiten, sowie deren Verteilung auf die Wochentage, nach Maßgabe der Verordnung, wird durch den Auftraggeber festgelegt. Der Nachweis für Arbeitszeiten wird durch Tachoscheiben (EU-Kontrollblätter), Tourenlisten, Datensätze der Fahrerkarten oder Tätigkeitsnachweisen erbracht.

2. Ausgaben wie z.B. Parkgebühren, Mautgebühr oder Ausgaben für kleinere Reparaturen etc. werden vom Auftraggeber unverzüglich an den Arbeitnehmer gegen Vorlage von Quittungen erstattet.

3. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass das dem Kraftfahrer übergebene Fahrzeug in einem technisch in einwandfreiem und verkehrssicherem Zustand ist. Der Kraftfahrer hat das Recht, die Übernahme eines Fahrzeugs zu verweigern, wenn erkennbare Mängel, wie z.B. abgefahrene Reifen, abgelaufene HU, AU oder SP und ggf. weitere gravierende Mängel, die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs nicht gewährleisten.

4. Falls während des Fahrzeugbetriebes Mängel oder Störungen auftreten, muss der Kraftfahrer diese schnellstmöglich dem Auftraggeber melden. Bei schwerwiegenden Mängeln kann der Kraftfahrer die Fahrt abbrechen. In beiden Fällen gilt die Fahrt als durchgeführt. Kleinere Mängel werden nach Möglichkeit durch den Kraftfahrer selbst behoben.

5. Eventuell benötigte Zusatzausrüstungen (z.B. Gefahrgutausrüstung) müssen vollständig und in einwandfreiem Zustand sein und werden durch den Auftraggeber gestellt.

6. Das Fahrzeug hat bei Übergabe an den Kraftfahrer in einem sauberen und betriebsfähigen Zustand zu sein und wird in dem selben Zustand bei Beendigung des Auftrags an den Auftraggeber zurückgegeben.

7. Falls durch eine in den vorherigen Punkten beschriebene Verletzung der AGB Bußgelder, Strafen oder sonstige Gebühren und Kosten entstehen, gehen diese gänzlich zu Lasten des Auftraggebers.

8. Der Auftraggeber versichert, dass die Fahrzeuge auf denen der Kraftfahrer eingesetzt wird eine gültige Haftpflicht- und Kaskoversicherung besitzen. Der Kraftfahrer haftet bei Schäden nur bei grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlicher Pflichtverletzung. Der Kraftfahrer haftet direkt gegenüber dem Auftraggeber.

9. Die Höhe der Vergütung (Tages-, Stunden-, Kilometersatz sowie evtl. Zuschläge) richtet sich nach der Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer.

10. Auftraggeber und Auftragnehmer verpflichten sich, über Betriebsgeheimnisse und sonstige betriebliche Angelegenheiten, von denen im Rahmen der Zusammenarbeit Kenntnis erlangt wird, Verschwiegenheit gegenüber Dritten zu wahren.

11. Die vom Auftragnehmer gestellten Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung gestellten Frist und ohne Abzüge zu begleichen.

12. Ergänzungen und Änderungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und gelten als Zusatz dieser AGB. Sollte eine der Bestimmungen Dieser AGB ungültig sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.

13. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtstreitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz von Günter Salomon Tours. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

Kontakt

Salomon Tours
Günter Salomon
Am Rösenbrunnen 3
69239 Neckarsteinach

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